Das Projekt
Stellungnahme
Partizipative Erinnerungskultur in der Bundesförderung
Titelseiten der Stellungnahme zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes, 31. Oktober 2026.
Am 12. November 2025 hat der Bund seine Konzeption für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur beschlossen. Sie würdigt die bürgerschaftlich getragene, dezentrale Erinnerungsarbeit als Fundament der deutschen Gedenkstättenlandschaft. Ein Förderinstrument, das den Arbeitsbedingungen dieser Initiativen entspricht, ist daraus bisher nicht entstanden.
Unsere Stellungnahme vom 31. Oktober 2026 beschreibt diese Lücke und belegt sie an der Förderrichtlinie und der Ausschreibung der Projektförderung vom 1. September 2026. Vier Bedingungen wirken so zusammen, dass unabhängige, überwiegend ehrenamtlich getragene Initiativen sie kaum erfüllen konnten: der Antragsweg ausschließlich über das Sitzland, eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent mit verbindlicher Zusage bei Antragstellung, ein Mindestvolumen von 150.000 Euro und eine Antragsfrist von vier Wochen. Ehrenamtliche Eigenleistungen zählen nicht als Eigenanteil.
Für die Aufarbeitung der SED-Diktatur besteht mit der Bundesstiftung Aufarbeitung ein direkter, bundesweiter Förderzugang für Vereine. Für die NS-Aufarbeitung gibt es kein Gegenstück. Mit dem Generationenwechsel in den Initiativen droht ein Wissensbestand zu verschwinden, der in keinem Archiv liegt: Sammlungen, Interviews, Ortskenntnis und die Querverbindungen zwischen Personen, Betrieben und Orten.
Die Stellungnahme schlägt vor, wie sich die Lücke schließen lässt — kurzfristig durch eine zweite Förderlinie mit direktem Antragsweg nach dem Vorbild der Bundesstiftung Aufarbeitung, mittelfristig durch ein eigenes Instrument zur Bestandssicherung. Sie ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages zum Regelungsvorhaben RV0026969 veröffentlicht.
Fragen und Antworten zur Stellungnahme
Was ist diese Stellungnahme?
Eine fachpolitische Stellungnahme von dieKunstBauStelle e. V. vom 31. Oktober 2026 zur Gedenkstättenkonzeption des Bundes und zur Projektförderung 2026. Sie ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages zum Regelungsvorhaben RV0026969 veröffentlicht (Registernummer R008055); maßgeblich ist die dort bereitgestellte Fassung.
Warum diese Stellungnahme?
Die Gedenkstättenkonzeption des Bundes vom 12. November 2025 würdigt die bürgerschaftlich getragene, dezentrale Erinnerungsarbeit als Fundament der deutschen Gedenkstättenlandschaft. Ein Förderinstrument, das den Arbeitsbedingungen dieser Initiativen entspricht, ist daraus bisher nicht entstanden. Die Stellungnahme belegt diese Lücke an der Förderrichtlinie und der Ausschreibung vom 1. September 2026.
Woran scheitern unabhängige Initiativen konkret?
Vier Bedingungen wirken zusammen: der Antragsweg ausschließlich über das Sitzland, eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent mit verbindlicher Zusage bei Antragstellung, ein Mindestvolumen von 150.000 Euro und eine Antragsfrist von vier Wochen. Ehrenamtliche Eigenleistungen zählen nicht als Eigenanteil. Überwiegend ehrenamtlich getragene Vereine ohne Verwaltungsapparat konnten diese Bedingungen praktisch kaum erfüllen.
Warum jetzt?
Die erste Ausschreibung auf Grundlage der Konzeption lief vom 1. September bis 1. Oktober 2026, mit zehn Millionen Euro für 2027. Zugleich droht mit dem Generationenwechsel in den Initiativen ein Wissensbestand zu verschwinden, der in keinem Archiv liegt: Sammlungen, Interviews, Ortskenntnis und die Querverbindungen zwischen Personen, Betrieben und Orten. Vor der nächsten Ausschreibungsrunde lässt sich die Lücke noch schließen.
Was fehlt strukturell?
Für die Aufarbeitung der SED-Diktatur besteht mit der Bundesstiftung Aufarbeitung seit 1998 ein direkter, bundesweiter Förderzugang für Vereine. Für die Aufarbeitung der NS-Verbrechen gibt es kein Gegenstück. Außerdem haben die kleinen unabhängigen Initiativen keine eigenständige Vertretung in den Gremien, die Förderrichtlinien vorbereiten.
Was fordert die Stellungnahme?
Kurzfristig eine zweite Förderlinie für unabhängige zivilgesellschaftliche Träger: direkter Antragsweg, eine Schiene unter 60.000 Euro, zwei Antragstermine im Jahr, Skizzenverfahren und Anerkennung ehrenamtlicher Eigenleistungen — nach dem Vorbild der Bundesstiftung Aufarbeitung. Mittelfristig ein eigenes Instrument zur mehrjährigen Bestandssicherung und zur Sicherung und Übergabe des Wissens der Initiativen. Dazu eine Vertretung dieser Träger in den Gremien und eine Anhörung vor der nächsten Ausschreibungsrunde.
Was bedeutet digitale, partizipative Erinnerungskultur?
Die meisten Orte der NS-Verbrechen haben keine Gedenkstätte: Außenlager unter Gewerbegebieten, Zwangsarbeiterlager auf Betriebsgeländen, Deportationswege über Landstraßen. Sichtbar werden sie durch Dokumentation, Kartierung und Vermittlung im Netz — Online-Datenbanken, Citizen Science, Crowdsourcing, Apps. Für diese Orte ist das Digitale der einzige Zugang. Die Botschaft der dezentralen Erinnerungsarbeit lautet: Es war überall.
Wer steht hinter der Stellungnahme?
dieKunstBauStelle e. V., Landsberg am Lech, ein gemeinnütziger, ehrenamtlich getragener Verein. Verfasser ist Wolfgang Hauck, Vorstand. Der Verein ist Träger des NaziCrimesAtlas — der digitalen Dokumentation von rund 25.000 Gerichtsverfahren zu NS-Verbrechen an rund 8.000 Orten — und der App „NS-Erinnerungsorte in Bayern“. Über den NaziCrimesAtlas steht er mit mehr als hundert lokalen Erinnerungsinitiativen in Kontakt; diese Erfahrung ist die Grundlage der Stellungnahme.
Die vollständige Stellungnahme
Der vollständige Text der Stellungnahme ist im Lobbyregister des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Die dort bereitgestellte Fassung ist maßgeblich und wird nachträglich nicht verändert.
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Stellungnahme im Wortlaut lesen →
Stellungnahme als PDF herunterladen (31. Oktober 2026, 17 Seiten + Anlagen)